Unter­nehmen erfolg­reich verkaufen, über­geben, sanieren.

gnm hamburg ist eine M&A‑Beratung, spezia­li­siert auf Unter­nehmen der mittel­stän­di­schen Wirt­schaft (KMU).
Wir beraten bundes­weit und bran­chen­un­ab­hängig.



Porträt Dipl.-Ökonomin Christine Weiß
Porträt Dipl-Kfm. Michael Sabet
Porträt Dr. Christian Matiebel
Porträt Dipl.-Volkswirt Werner Vogel

Wir hören zu

Ein Unter­neh­mens­über­gang ist immer ein sehr komplexer und viel­fäl­tiger Vorgang. Unsere Exper­tise hilft Ihnen, erfolg­reich durch verschie­dene Prozess­schritte an Ihr Ziel zu gelangen.

Jedes Unter­nehmen, jeder Unter­neh­mens­über­gang, ist indi­vi­duell und einzig­artig. Ein Verzicht auf stan­dar­di­sierte Vorge­hens­weisen zu Gunsten von Einfüh­lung und der Fähig­keit zum Zuhören schaffen die notwen­dige und vertrau­ens­volle Basis für den Start in einen erfolg­rei­chen Verkaufs- und Über­ga­be­pro­zess.

Warum Sie beim Unter­neh­mens­ver­kauf einen Berater brau­chen.

1. Sie bleiben anonym

Vertrau­lich­keit, Diskre­tion und Anony­mität sind wesent­lich bei der initialen Markt­an­sprache. Wenn Sie nicht möchten, das Kunden, Mitar­bei­tende und Geschäfts­partner von Ihrer Verkaufs­ab­sicht erfahren, sollten Sie einen erfah­renen Berater beauf­tragen. Im Extrem­fall kann ein vorzei­tiges Durch­si­ckern den Verkaufs­prozeß empfind­lich stören oder nega­tiven Einfluss auf den Verkaufs­preis haben. Ein M&A‑Berater kann Inves­toren und poten­ti­elle Käufer mit einem Teaser direkt anspre­chen, ohne Detail­in­for­ma­tionen zum Unter­nehmen.

2. Sie sind optimal vorbe­reitet

Die aller­meisten Unter­nehmer haben keine Erfah­rungen mit den Abläufen, Fall­stri­cken und Verhand­lungen bei einem Unter­neh­mens­ver­kauf oder einer Nach­fol­ge­re­ge­lung. Bei gnm Hamburg starten wir mit einer Analyse der Verkaufs­fä­hig­keit und Maßnahmen, die den Unter­neh­mens­wert positiv beein­flussen. Außerdem wissen wir, worauf poten­ti­elle Käufer oder Inves­toren Wert legen: eine fundierte Unter­neh­mens­be­wer­tung, ein profes­sio­nelles Unter­neh­mens­ex­posé, ein vorbe­rei­teter Daten­raum für die Unter­neh­mens­prü­fung (Due Dili­gence) und ein struk­tu­riertes Vorgehen.

3. Sie erzielen einen besseren Preis

Neben der profes­sio­nellen Vorbe­rei­tung bietet gnm Hamburg die Beglei­tung während des gesamten Ablaufs an. Wir wissen, worauf es ankommt — von der Verhand­lungs­füh­rung bei Verkaufs- oder Vertrags­ver­hand­lungen bis zur Unter­stüt­zung beim Über­ga­be­pro­zess (Post-Merger-Integration).

Sie erhalten eine bessere Verhand­lungs­po­si­tion durch Wett­be­werb zwischen mehreren Intres­senten und auch die Käufer­seite kann von unserer Vermitt­lung profi­tieren.

4. Sie mini­mieren Risiken

Ein Unter­neh­mens­ver­kauf birgt recht­liche, steu­er­liche und wirt­schaft­liche Risiken. Wir erkennen poten­zi­elle Stol­per­fallen früh­zeitig und helfen, diese durch opti­male Vorbe­rei­tung und Vertrags­ge­stal­tung zu vermeiden. Ein unstruk­tu­rierter Verkaufs­pro­zess erhöht die Wahr­schein­lich­keit, das der Käufer abspringt. Wir koor­di­nieren weitere Experten wie Steu­er­be­rater und Anwälte und sorgen dafür, dass alle wich­tigen Aspekte berück­sich­tigt werden. So schützen Sie sich vor bösen Über­ra­schungen – auch nach Vertrags­ab­schluss.

5. Sie entlasten sich emotional

Der Verkauf eines Unter­neh­mens ist nicht nur eine wirt­schaft­liche, sondern oft auch eine sehr persön­liche Entschei­dung – gerade bei inha­ber­ge­führten Betrieben. Wir können helfen, emotio­nale Hürden zu über­winden, eine realis­ti­sche Perspek­tive zu entwi­ckeln und sach­lich zu bleiben, wenn der Käufer aus takti­schen Gründen ihr Unter­nehmen kritisch hinter­fragt.

Von der Vorbe­rei­tung bis zum Abschluss sind wir Spar­rings­partner und Vermittler, auch in schwie­rigen Verhand­lungs­phasen.

6. Sie dele­gieren — an einen Experten

Die meisten Unter­nehmer unter­schätzen den Zeit­auf­wand für die Vorbe­rei­tung, Durch­füh­rung und den erfolg­rei­chen Abschluss einer Trans­ak­tion. Wir kümmern uns darum. Sie können sich weiter auf Tages­ge­schäft konzen­trieren und stellen sicher, dass ihr Unter­nehmen weiter floriert, was einen posi­tiven Effekt auf den Verkaufs­preis hat.

In Verkaufs­ver­hand­lungen kann ein M&A Berater unan­ge­mes­sene Forde­rungen und Bedin­gungen besser abwehren und Optionen aufzeigen, die für beide Seiten vorteil­haft sind.

Starten Sie Ihren Unter­neh­mens­ver­kauf hier.

Profi­tieren Sie von unseren Erfah­rungen für die best­mög­liche Über­gabe. Beant­worten Sie einige Fragen, ohne Details zu Ihrem Unter­nehmen zu nennen. Unser Markt­preis­rechner ermit­telt in 5 Minuten, was aktuell für vergleich­bare Unter­nehmen bezahlt wurde. Wenn sie es wünschen, melden wir uns mit einem Termin­vor­schlag für eine erste, kosten­freie Bera­tung.

In welcher Branche sind Sie tätig?

Bau und Hand­werk
Elek­tro­technik
Chemie, Kosmetik, Kunst­stoffe, Papier
Handel und E‑Commerce
Pharma, Bio- und Medi­zin­technik
Freie Berufe
Soft­ware und IT
Trans­port, Logistik, Touristik
Nahrungs- und Genuss­mittel
andere Branche

Anworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Firmen­ver­kauf?

Sie sollten mit 6 bis 18 Monaten rechnen.

Eine Unter­neh­mens­ver­kauf ist eine komplexe Trans­ak­tion, die Sie nicht unter­schätzen sollten. Wie lange es tatsäch­lich bis zur Unter­schrift dauert, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Ist Ihre Buch­hal­tung aktuell? Sollen Maßnahmen ergriffen werden, die die Verkaufs­fä­hig­keit verbes­sern? Stehen die Daten für eine Due-Diligence-Prüfung schnell zur Verfü­gung? Werden Verkaufs­ver­hand­lungen mit mehreren Inter­es­senten geführt? Grund­sätz­lich gilt: Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto besser.

Wie läuft der Verkauf eines Unter­neh­mens ab?

Ganz grob lässt sich der Verkaufs­pro­zess in vier Abschnitte einteilen.

1. Vorbe­rei­tung und Planung.
Sie stellen Daten und Doku­mente zu Ihrem Unter­nehmen zusammen und wir erar­beiten eine Unter­neh­mens­be­wer­tung, die die Grund­lage für den gemeinsam fest­zu­le­genden Ange­bots­preis bildet. Unter Umständen müssen auch Maßnahmen einge­leitet werden, die die Verkaufs­fä­hig­keit verbes­sern und den Verkaufs­erlös erhöhen. Eine erste Abschät­zung zu mögli­chen Verkaufs­preisen für

2. Vorbe­rei­tung und Planung.
Der Teaser — eine anonyme Kurz­be­schrei­bung Ihres Unter­neh­mens — wird für eine erste Ansprache poten­ti­eller Kauf­in­ter­es­senten verwendet, noch ohne Details zu Ihrem Unter­nehmen. Signa­li­siert ein poten­ti­eller Käufer Inter­esse, erstellen wir eine indi­vi­du­elle Vertrau­lich­keits­ver­ein­ba­rung (NDA — Non Disclo­sure Agree­ment). Erst danach erhält der Inter­es­sent das voll­stän­dige Exposé (Invest­ment Memo­randum). Dieses Exposé bildet das zentrale Element der Kommu­ni­ka­tion und sollte neben einer Unter­neh­mens­be­schrei­bung auch das Beson­dere und die Poten­ziale Ihres Unter­neh­mens heraus­stellen.

3. Verhand­lung.
Auf der Short-List werden die Kontakte erfasst, die ein Kauf­in­ter­esse signa­li­siert haben und als Käufer in Frage kommen. Jetzt können erste Verkaufs­ver­hand­lungen statt­finden, in denen Kauf­preis­höhe, Konzepte zur Unter­neh­mens­ent­wick­lung und Krite­rien zur Unter­neh­mens­prü­fung verhan­delt werden. Die Unter­neh­mens­prü­fung (Due Dili­gence) durch den Käufer oder einen Beauf­tragten dient dabei nicht nur dem Zweck, mögliche Schwach­stellen im Unter­nehmen oder der Rech­nungs­le­gung zu finden. Der Käufer wird das Ergebnis auch verwenden, um sein Finan­zie­rungs­kon­zept für externe Kredit­geber zu erstellen. Die Voll­stän­dig­keit der Unter­lagen begrenzt auch Ihre Haftungs­ri­siken nach dem Verkauf.

4. Vertrag und Über­gabe.
Vor den eigent­li­chen Vertrags­ver­hand­lungen wird eine Kauf­ab­sichts­er­klä­rung (Letter of Intent) erstellt, in der die Eckwerte des ange­strebten Kauf­ver­trages erfasst sind. Eine erfolg­reiche Mode­ra­tion der Details der Vertrags­ver­hand­lung führt schließ­lich zum Beur­kun­dung des Kauf­ver­trags (Closing). In der abschlie­ßenden Unter­neh­men­bs­über­gabe (Post-Merger-Integration) ist der Verkäufer meis­tens noch bera­tend tätig.

Welche Steuern fallen beim Unter­neh­mens­ver­kauf an?

Beim Unternehmens- oder Firmen­ver­kauf in Deutsch­land fallen unter­schied­liche Steuern an: Einkom­men­steuer, Gewer­be­steuer, Körper­schaft­steuer – je nachdem, ob es sich um eine Perso­nen­ge­sell­schaft, eine Kapi­tal­ge­sell­schaft oder einen Frei­be­rufler handelt.

Eine schnelle Einschät­zung der Steu­er­bei­träge für einen ange­strebtem Verkaufs­preis erhalten Sie mit unserem Steu­er­rechner Unter­neh­mens­ver­kauf.

Bei einer Nach­folge inner­halb der Familie ist gege­be­nen­falls die Schen­kung­steuer zu berück­sich­tigen. Beinhaltet das Betriebs­ver­mögen Immo­bi­lien, fällt die Grund­er­werb­steuer an. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Unter­neh­mens­an­teile (Share-Deal) oder Vermö­gens­ge­gen­stände (Asset-Deal) verkauft werden.

Wie genau der Veräu­ße­rungs­erlös besteuert wird, erfahren Sie auf unserer Seite zu den Steu­er­arten beim Unter­neh­mens­ver­kauf.

Ist der Firmen­ver­kauf mit 55 Jahren steu­er­frei?

Grund­sätz­lich ist der Veräu­ße­rungs­ge­winn, nicht der Kauf­preis zu versteuern. Ab 55 Jahren oder wenn Sie dauer­haft berufs­un­fähig sind, gelten beson­dere, einma­lige Vergüns­ti­gungen oder Frei­be­träge. Was auf Sie zutrifft, hängt auch mit der Rechts­form Ihrer Firma zusammen.

Welche Vergüns­ti­gungen in Ihrem Fall in Frage kommen, erfahren Sie auf unserer Seite zu den Steu­er­ermä­ßi­gungen ab 55 Jahren oder bei Berufs­un­fä­hig­keit.

Oder Sie verwenden unseren Steu­er­rechner Unter­neh­mens­ver­kauf für eine erste Über­sicht.

Was kostet eine M&A‑Beratung?

Das Honorar für eine M&A‑Beratung bei gnm Hamburg besteht aus zwei Teilen.

Eine prozen­tuale Provi­sion beim Verkauf.
Die Höhe der Provi­sion können wir nicht allge­mein bestimmen, sie hängt von den Gege­ben­heiten Ihres Unter­neh­mens und unserer Einschät­zung der Verkaufs­fä­hig­keit ab. Die erfolgs­ba­sierte Zahlung garan­tiert, dass sich unser Inter­esse auf das best­mög­liche Ergebnis fokus­siert. Und – Sie zahlen erst, wenn Sie den Kauf­preis erhalten haben.

Eine monat­liche Aufwands­ent­schä­di­gung (Retainer).
Die Aufwands­ent­schä­di­gung deckt nur einen Teil unseres Aufwands ab. In den meisten Fällen unter­schätzen Unter­nehmer den Aufwand für einen struk­tu­rierten und erfolg­rei­chen Unter­neh­mens­ver­kauf, insbe­son­dere wenn Verhand­lungen mit mehreren Inter­es­senten geführt werden. Berater oder Unter­neh­mens­makler, die rein erfolgs­ba­siert arbeiten, haben keinen Anreiz, das best­mög­liche Ergebnis zu erzielen, sondern sind finan­ziell nur an einem schnellen Verkauf und nicht an den best­mög­li­chen Kondi­tionen für den Verkäufer inter­es­siert.

Der Retainer wird auf die Provi­sion ange­rechnet. Sie zahlen also nicht doppelt.

Nutzen Sie unsere kosten­lose Erst­be­ra­tung für ein erstes Kennen­lernen. Sie erhalten danach ein indi­vi­du­elles, auf Ihre Bedürf­nisse und Möglich­keiten zuge­schnit­tenes Angebot.

Wofür hafte ich nach dem Verkauf?

Ganz allge­mein gespro­chen, haften Sie für alle Gewähr­leis­tungen oder Garan­tien, die Sie im Unter­neh­mens­kauf­ver­trag abgeben. Sie müssen beispiels­weise beim Verkauf von GmbH-Anteilen garan­tieren, dass Sie der Inhaber der Anteile sind und keine Rechte Dritter an den Anteilen bestehen. Oder Sie garan­tieren, dass keine Steu­er­rück­stände bestehen. Wichtig ist, dass Sie in der Unter­neh­mens­prü­fung (Due Dili­gence) alle vorher­seh­baren Risiken offen­legen, zum Beispiel aus Rechts­strei­tig­keiten oder der Möglich­keit von Forde­rungs­aus­fällen.

Die im Kauf­ver­trag enthal­tenen Details dazu sind Teil der Vertrags­ver­hand­lungen. Dort sollten auch Rege­lungen zur einem Haftungs­höchst­be­trag, einem Haftungs­frei­be­trag, der Verjäh­rungs­frist und der Haftung­be­gren­zung stehen. Die Garan­tien werden bei der Begren­zung auf die Tatsa­chen beschränkt, von denen Sie nach bestem Wissen Kenntnis haben und nicht auf alle abstrakten Risiken.

Ihr Inter­esse?

Einen Nach­folger finden.

Es ist gar nicht so einfach, sein Unter­nehmen in die rich­tigen Hände zu über­geben.

Wir helfen Ihnen, den Unter­neh­mens­über­gang optimal zu gestalten.

Den best­mög­li­chen Preis zu erzielen.

Das gelingt am Besten über die gezielte Ansprache ausge­wählter Inves­toren.

Unsere Kontakte, unser Netz­werk und unsere Exper­tise stehen zur Verfü­gung.

Sonder­si­tua­tion bewäl­tigen.

Auch Unter­nehmen in Krisen­si­tua­tionen (Distressed Assets) lassen sich verkaufen, wenn…

Wir haben bereits für diverse Unter­nehmen in Krisen­si­tua­tionen Käufer oder Inves­toren gefunden.

Ein Unter­nehmen über­nehmen.

Sie suchen ein Unter­nehmen, in dem Sie selbst als Unter­neh­merin oder Unter­nehmer tätig werden wollen?

Die Suche nach einem passenden Ziel­un­ter­nehmen bedarf einer präzisen Vorbe­rei­tung.